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Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 und was er für Spieler bedeutet
Bis 2021 war Online-Glücksspiel in Deutschland weitgehend unerlaubt und trotzdem breit verfügbar. Der Glücksspielstaatsvertrag hat diesen Zustand beendet, indem er Erlaubnisse möglich machte und sie an harte Auflagen band. Dieser Text ordnet ein, was der Vertrag regelt und was er ausdrücklich offen lässt.
Glücksspielrecht liegt in Deutschland bei den Ländern. Der Staatsvertrag ist deshalb kein Werk des Bundestages, sondern eine Vereinbarung, die jedes Land für sich in Kraft setzt. Wer nach einem Bundesgesetz für Online-Spielangebote sucht, wird nichts finden.
Praktisch bedeutet das: Die Regeln gelten überall gleich, ihre Durchsetzung ist aber aufgeteilt. Für Sportwetten, virtuelle Automatenspiele und Online-Poker erteilt und überwacht die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder, kurz GGL, die Erlaubnisse; sie sitzt in Halle an der Saale. Andere Spielformen bleiben bei den Behörden einzelner Länder.
Alles beginnt beim Alter. § 4 Abs. 3 GlüStV untersagt die Teilnahme unter 18 Jahren, und geprüft wird das nicht mit einem Häkchen, sondern über eine Identitätsfeststellung beim Anlegen des Spielkontos.
Danach greifen drei Instrumente, die den deutschen Markt von jedem anderen unterscheiden: ein monatliches Einzahlungslimit, das nicht beim einzelnen Anbieter endet, eine zentrale Datei, die dieses Limit vor jeder Einzahlung abfragt, und ein Sperrsystem, in das sich jeder selbst eintragen lassen kann. Wie sie zusammenwirken, behandeln wir im Text zum Einzahlungslimit und im Text zu OASIS.
Eine Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele ist keine Erlaubnis für ein Online-Casino im klassischen Sinn. Bankhalterspiele, also Roulette, Black Jack und Baccara, fallen nicht darunter, und Live-Tische mit Croupier sind im länderübergreifenden Rahmen ebenfalls nicht vorgesehen.
Zuständig für diese Spielformen sind die Länder selbst, und erteilt wurde bisher nur eine Handvoll solcher Erlaubnisse; fast alle davon sind auf Schleswig-Holstein beschränkt. Wer bei einem deutschen Anbieter kein Roulette entdeckt, sieht also keine Lücke im Sortiment, sondern die Kante der Erlaubnis.
Verlässlich ist allein die amtliche Liste. Die GGL führt sie unter gluecksspiel-behoerde.de, aktualisiert sie anlassbezogen und mindestens monatlich und nennt darin Erlaubnisinhaber, Erlaubnisart und eingetragene Domain.
Ein Siegel im Seitenfuß ersetzt diese Prüfung nicht. Warum die Suche nach einem Markennamen dabei regelmäßig ins Leere läuft, steht in unserem Leitfaden zur Whitelist.