Hamburg Jede Notenänderung mit Datum und Grund.
Spielbankreport

Guide

Das anbieterübergreifende Einzahlungslimit von 1.000 Euro

Kaum eine Zahl wird so oft falsch wiedergegeben wie diese. 1.000 Euro sind weder eine Obergrenze des einzelnen Hauses noch eine starre Wand. Sie sind der monatliche Ausgangswert für alles, was jemand in Deutschland erlaubt einzahlt.

§ 6c Abs. 1 GlüStV verlangt, dass Sie bei der Registrierung selbst ein monatliches Limit festlegen. Solange keines gesetzt ist, ist die Teilnahme untersagt; das ist keine Formalie, sondern Voraussetzung. Nach oben ist dieser Betrag grundsätzlich bei 1.000 Euro gedeckelt.

Entscheidend ist das Wort anbieterübergreifend. Gezählt wird die Summe Ihrer Einzahlungen in einem Kalendermonat über sämtliche in Deutschland erlaubten Anbieter hinweg. Wer bei zwei Häusern ein Konto führt, hat nicht zweimal den Betrag zur Verfügung, sondern einmal, aufgeteilt.

Der Umfang reicht weiter, als viele annehmen. Erfasst ist das öffentliche Online-Glücksspiel insgesamt, Sportwetten eingeschlossen. Ausgenommen sind im Kern Lotterien mit höchstens zwei Ziehungen pro Woche sowie das Gewinnsparen, wobei Online-Sofortlotterien ausdrücklich nicht als Lotterie gelten. Wettkunde und Slotspieler greifen damit auf dieselbe Kasse zu.

Vor jeder einzelnen Einzahlung meldet der Anbieter den Betrag an eine zentrale Datei und erfährt, ob damit das Limit gesprengt wäre. Die GGL nennt sie LUGAS. Deshalb kommt eine Ablehnung manchmal, bevor Ihr Geld die Bank überhaupt verlässt, und deshalb hilft ein Wechsel des Anbieters nicht weiter. Was diese Datei sonst noch tut, steht in unserem Text zur Aktivitätsdatei.

Der Deckel ist nicht in Stein gemeißelt. Auf Antrag kann die Aufsicht einen abweichenden Höchstbetrag zulassen, in der Praxis bis 10.000 Euro im Monat. Geschenkt wird dabei nichts.

Verlangt wird ein Nachweis entsprechender wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit in überprüfbarer Form, etwa durch Einkommensteuerbescheide oder Bankauszüge. Eine Selbstauskunft reicht ausdrücklich nicht, der Nachweis ist mindestens jährlich zu wiederholen, und das Spielverhalten wird danach besonders beobachtet. Einen Anspruch gibt es nicht: Die Anhebung bleibt eine freiwillige Entscheidung des Anbieters.

Hinzu kommt eine Bedenkzeit. Nach § 6c Abs. 3 S. 2 wirkt eine Heraufsetzung erst nach sieben Tagen. Diese Frist steht im Gesetz als Schutz vor Entscheidungen, die im Moment des Spielens getroffen werden.

Anbieter dürfen mit der Möglichkeit eines erhöhten Limits nicht werben. Wenn Sie also nirgends einen Hinweis darauf finden, ist das kein Versäumnis der Redaktion, sondern Vorschrift. Der Weg führt ausschließlich über den Limitbereich im eingeloggten Konto.