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Die Spielregeln für virtuelle Automatenspiele nach § 22a
Dass deutsche Spielautomaten anders laufen als dieselben Titel im Ausland, geht auf einen einzigen Paragrafen zurück. § 22a GlüStV schreibt nicht das Spiel vor, sondern seinen Takt, seine Anzeige und seine Grenzen. Ausgerechnet die bekannteste Behauptung darüber stimmt nicht.
Immer wieder liest man, zwischen zwei Drehungen müsse eine Pause von fünf Sekunden liegen. So steht es nirgends. § 22a Abs. 6 verlangt, dass ein Spiel durchschnittlich mindestens fünf Sekunden dauert.
Der Unterschied ist mehr als sprachlich. Gemessen wird die durchschnittliche Dauer des Spiels selbst, nicht der Abstand zwischen zwei Spielen, und es läuft kein Countdown, der Sie nach jedem Einsatz blockiert. Dass sich deutsche Automaten dennoch gemächlicher anfühlen, ist die Summe mehrerer Vorgaben und nicht die Wirkung einer einzelnen Sperre.
Eine echte Wartezeit gibt es an anderer Stelle. Nach 60 Minuten Spielzeit muss die verstrichene Zeit angezeigt und von Ihnen bestätigt werden, und bei virtuellen Automatenspielen darf erst fünf Minuten nach dieser Bestätigung weitergespielt werden.
Dazu kommt, dass jedes einzelne Spiel eine eigene Erklärung von Ihnen verlangt, die frühestens nach dem Ende des vorherigen abgegeben werden darf. Autoplay scheidet damit aus, ebenso das Vorausbuchen mehrerer Runden. Auch mehrere Spiele nebeneinander laufen zu lassen, sogar zweimal denselben Titel, ist untersagt; der Anbieter muss das technisch unterbinden.
Der gesetzliche Ausgangswert für den Einsatz je Spiel liegt bei einem Euro. Die Aufsicht hat inzwischen einen gestuften Weg nach oben geöffnet, der an ein Mindestalter, eine Bewährungszeit beim jeweiligen Anbieter und laufende Beobachtung gebunden und zeitlich befristet ist. Ein Anspruch darauf besteht nicht, und wo die Voraussetzungen fehlen, bleibt es bei einem Euro.
Gerechnet wird ausschließlich in Euro und Cent. Punkte, Chips oder andere Kunstwährungen sind unzulässig, weil sie den Bezug zum echten Geld verwischen. Progressive Jackpots entfallen ebenfalls: Ein Gewinn muss ein vorher festgelegtes Vielfaches des Einsatzes sein, und weder Einsätze noch Gewinne dürfen für spätere Spiele angesammelt werden.
Eine Vorgabe ist international ungewöhnlich: Die durchschnittliche Auszahlungsquote je eingesetztem Euro und die Wahrscheinlichkeit des Höchstgewinns müssen dort stehen, wo der Einsatz getätigt wird. Deutschland erzwingt damit die Offenlegung genau jener Zahl, die viele Hersteller sonst für sich behalten.
Für den Vergleich zweier Titel heißt das: Die Angabe steht im Spiel selbst. Sie müssen sie nicht auf einer Vergleichsseite suchen und keiner fremden Tabelle glauben.
Für virtuelle Automatenspiele und ihre Bewerbung sind die Wörter Casino und Casinospiele untersagt. Deshalb heißen die Angebote Spielothek, und deshalb fehlen dort Roulette, Black Jack und Baccara: Diese Bankhalterspiele sind unter einer Erlaubnis für Automatenspiele ausdrücklich unzulässig.