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Zahlungswege nach dem Aus von giropay

Ein Verfahren, das jahrelang zum deutschen Standardrepertoire gehörte, ist verschwunden, und zahlreiche Ratgeberseiten führen es unverdrossen weiter. Der Kassenbereich erlaubter Anbieter hat sich dadurch spürbar verschoben. Dieser Text sortiert, was geblieben ist, was nie da war und was das Recht mit beidem zu tun hat.

Das Verfahren wurde zum Jahresende 2024 eingestellt. Die alte Adresse führt heute ins Leere; die Weiterleitung endet auf einer Seite, die es nicht mehr gibt, und selbst die Abschaltmeldung ist inzwischen entfernt.

Wenn ein Vergleich giropay noch als Einzahlungsweg listet, ist das ein verlässliches Zeichen dafür, dass die Seite lange nicht mehr nachgeprüft wurde. Es ist einer der wenigen Fehler, die man ohne Fachwissen erkennen kann.

Im Einsatz sind PayPal, Klarna mit der Sofort-Überweisung, Trustly, die klassische Banküberweisung, Visa und Mastercard, paysafecard sowie Apple Pay und Google Pay. Welches Haus welchen Weg führt, unterscheidet sich, und die Einzahlungsseite sieht dabei erheblich einheitlicher aus als die Auszahlungsseite.

Genau dort liegt der Unterschied, den Kassenlogos verdecken. Manche Anbieter zahlen nur über einen kleinen Teil der Wege zurück, die sie für Einzahlungen anbieten, und markieren den Rest ausdrücklich als reine Einzahlungsschiene. Prüfen lohnt sich vor der ersten Einzahlung, nicht danach; unsere Übersicht dazu steht im Zahlungsreport.

Wero, das nachfolgende europäische Verfahren, ist im erlaubten deutschen Glücksspiel bislang nicht angekommen. Bei der letzten Durchsicht führte es kein geprüfter Lizenznehmer. Nachfolger eines Verfahrens zu sein bedeutet eben nicht, für Glücksspiel akzeptiert zu werden.

Kryptowährungen fehlen ebenfalls, und die Begründung ist wichtiger als der Befund: Keine Vorschrift des Staatsvertrags verbietet sie ausdrücklich. Belegbar ist allein, dass kein erlaubter Anbieter eine solche Schiene führt. Wer eine Seite findet, die Krypto annimmt, hat deshalb kein besonders modernes Haus entdeckt, sondern mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Angebot außerhalb der Erlaubnis.

Bargeld sowie Karten und Konten anderer Personen scheiden aus. Die Anbieter verlangen Namensgleichheit und berufen sich dafür auf das Geldwäschegesetz; Spielkonto und Zahlungsmittel müssen zusammengehören.

Dass Geld fast immer über die Schiene zurückkommt, über die es hereinkam, ist keine Hauspolitik, sondern Kontorecht. Ändern sich Zahlungs- oder Bankdaten, müssen sie neu verifiziert werden, und bis dahin darf nur auf die vor der Änderung hinterlegten Daten ausgezahlt werden.

Wer also kurz vor einer Auszahlung die Bankverbindung wechselt, verlängert die Bearbeitung, statt sie abzukürzen. Der ruhigere Weg ist, die Änderung nach der Gutschrift vorzunehmen.

Für unerlaubte Angebote existiert ein eigener Hebel. Hat die Aufsicht ein Angebot öffentlich benannt, kann sie Zahlungsdienstleistern die Mitwirkung an Zahlungen dorthin und an Auszahlungen von dort untersagen, ohne zuvor gegen den Betreiber selbst vorgehen zu müssen.

Eine deutsche Karten- oder Bankzahlung, die ohne Erklärung abgelehnt wird, hat gelegentlich genau diesen Hintergrund. Ob der Anbieter überhaupt erlaubt ist, klären Sie am schnellsten über die Whitelist.